1 kg = 49,96 €
Epoxidharz L + Härter S (15 min)
Arbeitspackung
- Dünnflüssig, lösemittel- und füllstofffrei
- Schnelle Tränkung von Glas-, Aramid- und Kohlefasern
- Hohe statische und dynamische Festigkeit
Das Epoxidharz L mit den dazugehörigen Härtern ist das meistverwendete Laminier- und Klebeharz aus dem R&G-Lieferprogramm. Es ist aufgrund der niedrigen Oberflächenspannung, der guten Haftung und des geringen Härtungsschwundes für Verklebungen von Holz, Metall und PS-Hartschäumen wie Styropor® sehr gut geeignet. Es läßt sich in allen gängigen Verfahren wie z.B. Handlaminieren, Druck- und Vakuumimprägnieren sowie Pressen und Wickeln verarbeiten.
Epoxidharz L weist mit dem Härter S ähnliche mechanische Eigenschaften auf, wie die im Flugzeugbau gebräuchlichen Laminiersysteme.
Verarbeitungszeit: 15 Minuten (100 g / 20 °C)
Mischungsverhältnis:
100 : 40 Gewichtsteile Epoxidharz L : Härter S
100 : 45 Volumenteile Epoxidharz L : Härter S
Aushärtezeit: 24 Stunden
Kalthärtend, härtet ab 5 °C (Tieftemperaturhärter)
Wärmeformbeständigkeit: ca. 65 °C.
Materialkennwerte (Reinharz gehärtet) Epoxidharz L mit Härter S:
Biegefestigkeit DIN EN ISO 178 in MPa | 110 |
Biege-E-Modul DIN EN ISO 178 in MPa | -- |
Zugfestigkeit DIN EN ISO 527 in MPa | 68 |
Druckfestigkeit DIN EN ISO 14126 in MPA | 116 |
Anfangsviskosität ISO 3219 in mPas | 880 |
CYTOX-Gutachten zum Harzsystem Epoxidharz L + Härter S (siehe nachstehend unter Zusatzinformationen): dieses System ist nicht zytotoxisch (zellschädigend), wichtig für Anwendungen in der Medizintechnik.
Mögliche Gefahren - Epoxidharz L
Gefahrenbestimmende Komponente zur Etikettierung
2,2'-[(1-Methylethyliden)bis(4,1-phenylenoxymethylen)] bisoxiran
Reaktionsmasse von 2,2'-[Methylenbis(4,1-phenylenoxymethylen)]dioxiran und [2-({2-[4-(oxiran-2-ylmethoxy)benzyl]phenoxy}methyl)oxiran und [2,2'-[Methylenbis(2,1-phenylenoxymethylen)]dioxiran
Reaktionsprodukte von Hexan-1,6-diol mit 2-(Chlormethyl)oxiran (1:2)
Piktogramme:

Sicherheitshinweise GHS / H-Sätze
H315 | Verursacht Hautreizungen. |
H317 | Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
H319 | Verursacht schwere Augenreizung. |
H411 | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Sicherheitshinweise GHS / P-Sätze
P261 | Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. |
P273 | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. |
P280 | Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. |
P305 P351 P338 | BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. |
P333 P313 | Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
P501 | Inhalt / Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. |
Sicherheitshinweise GHS / EUH-Sätze
EUH205 | Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
Mögliche Gefahren - Härter S
Gefahrenbestimmende Komponente zur Etikettierung
1,3-Benzoldimethanamin
Salicylsäure
2,2,4-Trimethylhexan-1,6-diamin
Reaktionsprodukte der Oligomerisierung und Alkylierung von 2-Phenylpropen und Phenol
Reaktionsmasse aus (1-Phenylethyl)phenolen undBis-(1-phenylethyl)phenolen
Sicherheitshinweise GHS / H-Sätze
H302 | Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
H314 | Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. |
H317 | Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
H361d | Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. |
H411 | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Sicherheitshinweise GHS / P-Sätze
P303 P361 P353 | BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. |
P305 P351 P338 | BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. |
P310 | Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. |
P362 P364 | Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. |
P405 | Unter Verschluss aufbewahren. |
P501 | Inhalt / Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. |